Freistellungsauftrag: Das solltest du wissen
6 min | 20. Mai 2026

Jeder Mensch spart auf seine eigene Art und Weise. Die einen sparen eher klassisch über ein Sparbuch, Festgeld- oder Tagesgeldkonto, die anderen investieren lieber in Aktien oder ETFs (börsengehandelte Fonds). Es gibt nicht den einen richtigen Weg, sein Erspartes bzw. sein Vermögen zu vergrößern, aber all diese Geldanlagen haben eines gemeinsam: Auf ihre Kapitalerträge, sprich auf die Einkünfte, fallen Steuern an. Wie man das meiste aus diesen Kapitalerträgen herausholen kann, was der Freistellungsauftrag damit zu tun hat und wie man ihn erteilt, erklären wir in diesem Artikel.
Was sind Kapitalerträge?
Um zu verstehen, was ein Freistellungsauftrag ist und wofür er genutzt wird, müssen wir zunächst klären, wann und wie er zur Anwendung kommt.
Ein Begriff, der einem in diesem Zusammenhang häufig begegnen wird, ist „Kapitalertrag“. Kapitalerträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, also beispielsweise Zinsen aus einem Festgeld- und Tagesgeldkonto oder Renditen bzw. Dividenden aus Aktien sowie Investmenterträge aus ETFs. Auf diese Erträge fallen Steuern an, da sie vom Finanzamt als Einkünfte aus Kapitalvermögen gewertet werden. Diese Steuer nennt sich Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer.
Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer: Wie werden sie berechnet und was ist der Unterschied?
Vereinfacht erklärt ist die Abgeltungssteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer mit Abgeltungswirkung – das bedeutet, dass die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug als abgegolten gilt und die Kapitalerträge daher nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Diese Form der Steuererhebung existiert seit 2009 und die Steuer wird so automatisch von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Der Steuersatz beträgt 25% auf die erzielten Kapitaleinkünfte. Auf die 25% kommen 5,5% Solidaritätszuschlag. Bei einer Kirchensteuerpflicht erhöht sich der Steuersatz nochmals um die Kirchensteuer (je nach Bundesland zwischen 8% und 9%).
Und so wird der Steuersatz im Detail berechnet:
Kirchensteuer | Keine Kirchen- | 8% Kirchensteuer | 9% Kirchensteuer |
|---|---|---|---|
Abgeltungssteuer | 25% | 100 ÷ 4,08 = 24,51% | 100 ÷ 4,09 = 24,45% |
Anteilige Kirchensteuer | 0% | 100 ÷ (24,51 x 8) = 1,96% | 100 ÷ (24,45 x 9) = 2,2% |
Anteiliger Solidaritätszuschlag | 100 ÷ (25 x 5,5) = 1,38% | 100 ÷ (24,51 x 5,5) = 1,35% | 100 ÷ (24,45 x 5,5) = 1,34% |
Gesamte Abgeltungssteuer | 26,38% | 27,82% | 27,99% |
Kirchensteuer | Abgeltungssteuer |
|---|---|
Keine Kirchen- | 25% |
8% Kirchensteuer | 100 ÷ 4,08 = 24,51% |
9% Kirchensteuer | 100 ÷ 4,09 = 24,45% |
Kirchensteuer | Anteilige Kirchensteuer |
Keine Kirchen- | 0% |
8% Kirchensteuer | 100 ÷ (24,51 x 8) = 1,96% |
9% Kirchensteuer | 100 ÷ (24,45 x 9) = 2,2% |
Kirchensteuer | Anteiliger Solidaritätszuschlag |
Keine Kirchen- | 100 ÷ (25 x 5,5) = 1,38% |
8% Kirchensteuer | 100 ÷ (24,51 x 5,5) = 1,35% |
9% Kirchensteuer | 100 ÷ (24,45 x 5,5) = 1,34% |
Kirchensteuer | Gesamte Abgeltungssteuer |
Keine Kirchen- | 26,38% |
8% Kirchensteuer | 27,82% |
9% Kirchensteuer | 27,99% |
Gut zu wissen: Banken haben über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Zugriff auf die Religionszugehörigkeit ihrer Kund:innen, wodurch die Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt werden kann. Sollte man diesem automatischen Zugriff widersprechen wollen, so kann man dies mithilfe eines Sperrvermerks beim Bundeszentralamt für Steuern tun. In diesem Fall muss die Kirchensteuer dann über die eigene Steuererklärung abgeführt werden.
Solltest du Fragen rund um das Thema Steuern haben, solltest du dein zuständiges Finanzamt oder gegebenenfalls deine:n Steuerberater:in kontaktieren.
Wie funktioniert die Kapitalertrag- und Abgeltungssteuer?
Die Kapitalertragsteuer muss von Banken für ausgezahlte Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Sie gilt für Privatpersonen, Unternehmen und für Gesellschaften.
Für private Anleger:innen gibt es die Abgeltungssteuer – sie ist eine besondere Form der Kapitalertragsteuer, die direkt bei der Gutschrift von Kapitalerträgen von der zuständigen Bank abgeführt wird. Solltest du also beispielsweise als Privatperson Zinserträge aus deinem Tagesgeldkonto erhalten, so wird die Steuer automatisch von deiner Bank, bei der du das Konto laufen hast, abgezogen und du musst die Kapitalerträge im Idealfall nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben. Werbungskosten kannst du bei der Abgeltungssteuer nicht abziehen. Stattdessen wird jedem Steuerpflichtigen ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag gewährt.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein festgelegter Freibetrag für Privatanleger:innen, auf den man keine Steuern zahlt. Als Einzelperson beträgt dieser aktuell pro Jahr 1.000 € (Stand: 2025), bei zusammenveranlagten Ehepartner:innen bzw. Lebenspartner:innen verdoppelt sich dieser auf 2.000 €. In anderen Worten: Solltest du beispielsweise ein Tagesgeldkonto besitzen und Zinsen auf dein Erspartes bekommen, so ermöglicht dir der Sparer-Pauschbetrag, dass du pro Jahr bis zu 1.000 € bzw. 2.000 € dieser Zinsen steuerfrei erhalten kannst. Voraussetzung ist, dass du bzw. ihr deiner Bank einen (gemeinsamen) Freistellungsauftrag erteilt.
Das Wichtigste zum Thema Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag hilft dir dabei, deinen Sparer-Pauschbetrag geltend zu machen. Mit ihm beauftragst du deine Bank, dich von der Steuer auf deine Kapitalerträge zu befreien. Dies gilt natürlich nur bis zu dem Limit von 1.000 € bzw. 2.000 € pro Jahr. Solltest du Zinsen erhalten, die über den Freibetrag hinausgehen, so musst du auf die „überschüssigen“ Einkünfte ganz normal Abgeltungssteuer zahlen.
Wo und wie du einen Freistellungsauftrag erteilst
Einen Freistellungsauftrag erteilst du am besten bei der Bank, bei der deine Ersparnisse verwahrt werden. Solltest du sie auf unterschiedlichen Konten oder Finanzinstituten verteilt haben, ist das kein Problem, denn du kannst mehrere Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilen. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Sparer-Pauschbetrag als Gesamtbetrag zu betrachten ist und nicht pro Konto gilt, d.h. du musst in einem solchen Fall deinen Freibetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € entsprechend aufteilen.
Ein einfaches Beispiel:
Freistellungsauftrag | Bankinstitut A | Bankinstitut B | Gesamt |
|---|---|---|---|
Einzelperson, eine Bank | 1.000 € | / | 1.000 € |
Einzelperson, mehrere Banken | 600 € | 400 € | 1.000 € |
Zusammenveranlagte, eine Bank | 2.000 € | / | 2.000 € |
Zusammenveranlagte, mehrere Banken | 1.200 € | 800 € | 2.000 € |
Freistellungsauftrag | Einzelperson, eine Bank |
|---|---|
Bankinstitut A | 1.000 € |
Bankinstitut B | / |
Gesamt | 1.000 € |
Freistellungsauftrag | Einzelperson, mehrere Banken |
Bankinstitut A | 600 € |
Bankinstitut B | 400 € |
Gesamt | 1.000 € |
Freistellungsauftrag | Zusammenveranlagte, eine Bank |
Bankinstitut A | 2.000 € |
Bankinstitut B | / |
Gesamt | 2.000 € |
Freistellungsauftrag | Zusammenveranlagte, mehrere Banken |
Bankinstitut A | 1.200 € |
Bankinstitut B | 800 € |
Gesamt | 2.000 € |
Bei den meisten Finanzinstituten erteilst du deinen Freistellungsauftrag online. Beim Chase Tagesgeldkonto1 erteilst du ihn direkt und unkompliziert in der App. Solltest du einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten, brauchst du neben deinen eigenen Steuerdaten auch die deines bzw. deiner Partners:in. Weitere Informationen direkt zum Freistellungsauftrag bei Chase erhältst du auch in unseren häufigen Fragen unter „Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür brauche ich ihn?“.
Wie lange gilt der Freistellungsauftrag?
Der erteilte Freistellungsauftrag gilt mindestens ab dem 1. Januar eines Jahres und in der Regel bis zum Jahresende nach Einrichtung – oder solange, bis du ihn änderst. Er kann jedoch nicht rückwirkend für vergangene Kalenderjahre erteilt werden.
Außerdem solltest du beachten, dass wenn du als Ehepaar oder als eingetragene Lebenspartnerschaft einen gemeinsam veranlagten Freistellungsauftrag erteilt hast, aber in einer dauerhaften Trennung bzw. Scheidung lebst, die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung nicht mehr erfüllt sind. In so einem Fall musst du den gemeinsamen Freistellungsauftrag löschen und auf einen Freistellungsauftrag für eine Einzelperson ändern.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich in jedem Fall lohnt, einen Freistellungsauftrag einzurichten, gerade wenn du eine Geldanlage wie z. B. ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto hast und ein paar Steuern sparen möchtest.
Der Blog ist als Wissensportal gedacht, um Informationen zu einer Vielzahl von Themen bereitzustellen, einschließlich Finanzprodukten. Artikel können sich auf Produkte und Dienstleistungen beziehen, die Chase Deutschland derzeit nicht anbietet. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung dar.
1 Kund:innen müssen volljährig sein, Wohnsitz und Steueransässigkeit in Deutschland, deutsche Handynummer erforderlich, für Auszahlungen benötigen Kund:innen ein Referenzkonto mit einer deutschen Bank, weitere Bedingungen.
