Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür brauche ich ihn?
Bei Kapitalerträgen, wie z. B. Zinserträgen aus deinem Tagesgeldkonto, fallen die Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und unter Umständen die Kirchensteuer an – diese werden an das zuständige Finanzamt abgeführt. Über den Sparerpauschbetrag sind Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe dank des Freistellungsauftrags jedoch steuerfrei.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein festgelegter Freibetrag, auf den du keine Steuern zahlst. Als Einzelperson beträgt dieser pro Jahr 1.000 €, bei zusammenveranlagten Ehepartner:innen bzw. Lebenspartner:innen verdoppelt er sich auf 2.000 €. Um von dem Sparerpauschbetrag profitieren zu können, brauchen wir einen Freistellungsauftrag von dir. Diesen kannst du ganz einfach in der App erteilen.
Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag hilft dir dabei, deinen Sparerpauschbetrag zu sichern und deine Zinserträge von bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 € bei einer Zusammenveranlagung) steuerfrei einzubehalten. Der Freibetrag ist ein Gesamtbetrag und gilt für alle deine Konten. Du kannst ihn auf mehrere Banken verteilen.
Der erteilte Freistellungsauftrag gilt mindestens bis zum Jahresende nach Einrichtung oder solange, bis du ihn änderst. Er kann nicht rückwirkend für vergangene Kalenderjahre erteilt werden. Du kannst deinen Freistellungsauftrag jederzeit in der Chase App einrichten oder ändern. Alternativ kannst du ihn auch über das folgende Formular ausfüllen und uns per App Chat schicken: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (PDF).
Falls du ihn löschen möchtest, geht das ebenfalls über die App, allerdings nur sofern du noch nicht Gebrauch von ihm gemacht hast.
Freistellungsauftrag für Zusammenveranlagte
Du kannst deinen Freistellungsauftrag von einem Einzel- zu einem zusammenveranlagten Freistellungsauftrag ändern – und umgekehrt. Wenn du deinen festgelegten Freibetrag noch nicht genutzt hast, kannst du die Änderung direkt in der App vornehmen. Solltest du jedoch bereits steuerfreie Zinsen erhalten haben, kannst du den Wechsel erst im nächsten Jahr durchführen. In diesem Fall kannst du deinen aktuellen Freistellungsauftrag bis zum 31.12. dieses Jahres befristen und ab dem 1.1. des nächsten Jahres einen neuen, angepassten Freistellungsauftrag erstellen.
Bitte beachte, dass wenn du einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen möchtest, du sowohl deine Daten als auch die deiner/deines Ehepartner:in/Lebenspartner:in brauchst. Voraussetzung ist außerdem, dass ihr unter der gleichen Adresse gemeldet seid.
Solltest du in einer dauerhaften Trennung bzw. Scheidung leben, sind die Voraussetzungen für einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag nicht mehr erfüllt. Bitte lösche in diesem Fall euren gemeinsamen Freistellungsauftrag oder kontaktiere uns – wir helfen dir gerne weiter.