Wann kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen musst du uns zur Kontoeröffnung deine Steuer-ID mitteilen. Wir prüfen anschließend, ob deine Steuer-ID korrekt ist und verifizieren sie über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Verifizierung dauert in der Regel 3 Tage. Wenn eine inkorrekte Steuer-ID angegeben wurde, kann der Prozess länger dauern. Erst nach der erfolgreichen Verifizierung kannst du einen Freistellungsauftrag erteilen.
Der Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr – auch rückwirkend. Das heißt: Er gilt auch für Kapitalerträge, für die wir in diesem Jahr bereits Steuern abgeführt haben. Etwaige Steuererstattungen durch die nachträgliche Erteilung eines Freistellungsauftrags erfolgen automatisch durch uns – du musst nichts weiter tun. Einen Freistellungsauftrag kannst du uns übrigens bis zum 31.01. des Folgejahres erteilen. Alle weiteren Informationen zum Freistellungsauftrag findest du unter „Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür brauche ich ihn?“