Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir (J.P. Morgan SE) dich gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung.
Außerdem sind deine Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu findest du auf www.bankenverband.de/einlagensicherung.
Informationsbogen für den Einleger
Einlagen bei sind geschützt durch: | J.P. Morgan SE Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 |
Sicherungsobergrenze: | 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 Die folgende Marke ist Teil deines Kreditinstituts: Chase |
Falls du mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut hast: | Alle deine Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR2 |
Falls du ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen hast: | Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger3 |
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: | 7 Arbeitstage4 |
Währung der Erstattung: | Euro |
Kontaktdaten: | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Postanschrift: Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 |
Weitere Informationen: |
Einlagen bei sind geschützt durch: |
J.P. Morgan SE Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 |
Sicherungsobergrenze: |
100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 Die folgende Marke ist Teil deines Kreditinstituts: Chase |
Falls du mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut hast: |
Alle deine Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR2 |
Falls du ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen hast: |
Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger3 |
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: |
7 Arbeitstage4 |
Währung der Erstattung: |
Euro |
Kontaktdaten: |
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Postanschrift: Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 |
Weitere Informationen: |
Bitte beachte die Fußnoten-Erläuterungen unten.
Zusätzliche Informationen
(1) Deine Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz deines Kreditinstituts werden deine Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000 EUR erstattet.
(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet.
Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die J.P. Morgan SE ist auch unter dem Namen „Chase“ tätig. Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einer oder mehrerer dieser Marken in Höhe von bis zu 100.000 EUR gedeckt ist.
(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger.
In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000 EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Postanschrift
Postfach 11 04 48
10834 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960
E-Mail: info@edb-banken.de
Es werden dir deine Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet.
Hast du die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, solltest du mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Dein Kreditinstitut wird dich auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird dein Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.