A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Geschäftsbeziehung sind ein Dokument der J.P. Morgan SE, die unter der Marke Chase die in diesem Dokument beschriebenen Produkte und Dienstleistungen anbietet. Sofern nicht abweichend formuliert, beziehen sich sämtliche Informationen, Regelungen und Beschreibungen ausschließlich auf das unter der Marke Chase bereitgestellte Angebot.
Grundregeln für die Beziehung zwischen dir und uns
1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen
(1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dir und J.P. Morgan SE (im Folgenden „wir“ oder „uns“). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (z. B. für das Einlagengeschäft und den Zahlungsverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Diese vereinbaren wir mit dir bei Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags.
(2) Änderungen
(a) Änderungsangebot
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden wir dir spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten. Wenn wir mit dir im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart haben (z. B. das app-basierte Banking), können wir dir die Änderungen auch auf diesem Wege anbieten.
(b) Deine Annahme
Die von uns angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn du diese annimmst, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(c) Deine Annahme im Wege der Zustimmungsfiktion
Dein Schweigen gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(aa) wir dir das Änderungsangebot unterbreiten, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen
- aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
- durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder
- aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für uns zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Europäischen Zentralbank (EZB), der Federal Reserve Bank of New York (FED) oder des Office of the Comptroller of the Currency (OCC)) nicht mehr mit unseren aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen ist,
und
(bb) du unser Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hast.
Wir werden dich im Änderungsangebot auf die Folgen deines Schweigens hinweisen.
(d) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
- bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 10 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen,
- bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen,
- bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind,
- bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
- bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu unseren Gunsten verschieben würden.
In diesen Fällen werden wir deine Zustimmung zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(e) Dein Kündigungsrecht bei der Zustimmungsfiktion
Machen wir von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kannst du den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir dich in unserem Änderungsangebot besonders hinweisen.
2. Bankgeheimnis und Bankauskunft
(1) Bankgeheimnis
Wir sind zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Wertungen über dich als Kund:in verpflichtet, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über dich dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder du eingewilligt hast oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind.
(2) Bankauskunft
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über deine wirtschaftlichen Verhältnisse, deine Kreditwürdigkeit und deine Zahlungsfähigkeit. Wir machen keine betragsmäßigen Angaben über deine Kontostände oder Sparguthaben.
(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft
Wir erteilen Bankauskünfte über dich als Kund:in nur dann, wenn du generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hast. Wir erteilen eine Bankauskunft nur, wenn der bzw. die Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass deine schutzwürdigen Belange der Auskunftserteilung entgegenstehen.
(4) Empfänger:innen von Bankauskünften
Bankauskünfte erteilen wir nur unseren eigenen Kund:innen sowie anderen Banken für deren Zwecke oder die ihrer Kund:innen.
3. Unsere Haftung; dein Mitverschulden
(1) Haftungsgrundsätze
Wir haften bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen für jedes Verschulden unserer Mitarbeiter:innen und von Personen, die wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen hinzuziehen. Wenn wir in unseren Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder in anderen Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Wenn du durch schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Nummer 9 aufgeführten Mitwirkungspflichten) zur Entstehung eines Schadens beigetragen hast, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang du und wir den Schaden zu tragen haben.
(2) Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass wir eine Dritte oder einen Dritten mit der weiteren Erledigung betrauen, erfüllen wir den Auftrag dadurch, dass wir ihn im eigenen Namen an eine Dritte oder einen Dritten weiterleiten (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Einholung von Bankauskünften bei anderen Banken. In diesen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der bzw. des Dritten.
(3) Störung des Betriebs
Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von uns nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Solche Ereignisse sind z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.
4. Verfügungsberechtigung im Todesfall
Im Falle deines Todes hat die Person, die sich uns gegenüber auf deine Rechtsnachfolge beruft, uns ihre erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird uns eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, dürfen wir die Person, die darin als Erb:in oder Testamentsvollstrecker:in bezeichnet ist, als die Berechtigte bzw. den Berechtigten ansehen, diese Person verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an diese Person leisten. Dies gilt nicht, wenn uns bekannt ist, dass die dort genannte Person (z. B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn uns dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
5. Maßgebliches Recht
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dir und uns gilt deutsches Recht.
Kontoführung
6. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)
(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse
Wir erteilen bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte von uns) verrechnet. Wir können auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 10 dieser Geschäftsbedingungen oder nach einer mit dir anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses musst du spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erheben. Machst du deine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge werden wir bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Du kannst auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen. In diesem Fall musst du dann allerdings beweisen, dass dein Konto zu Unrecht belastet oder eine dir zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
7. Storno- und Berichtigungsbuchungen
(1) Vor Rechnungsabschluss
Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (z. B. wegen einer falschen Kontonummer) dürfen wir bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit wir einen Rückzahlungsanspruch gegen dich haben (Stornobuchung). Du kannst in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass du in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hast.
(2) Nach Rechnungsabschluss
Stellen wir eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und haben wir einen Rückzahlungsanspruch gegen dich, so werden wir in Höhe unseres Anspruchs dein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebst du gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so werden wir den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und unseren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.
(3) Information des Kunden; Zinsberechnung
Über Storno- und Berichtigungsbuchungen werden wir dich unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nehmen wir hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.
8. Einzugsaufträge
(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung
Schreiben wir den Gegenwert von Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei uns selbst zahlbar sind. Werden Lastschriften nicht eingelöst oder erhalten wir den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, machen wir die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.
(2) Einlösung von Lastschriften
Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.
Deine Mitwirkungspflichten
9. Deine Mitwirkungspflichten
(1) Mitteilung von Änderungen
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass du uns Änderungen deines Namens und deiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer uns gegenüber erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilst. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen
Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem musst du bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dir gemachten Angaben, insbesondere IBAN und BIC achten. Du musst Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen als solche kennzeichnen.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags
Hältst du bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, musst du uns dies gesondert mitteilen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei unseren Mitteilungen
Du musst Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen und Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich erheben.
(5) Benachrichtigung an uns bei Ausbleiben von Mitteilungen
Falls dir Rechnungsabschlüsse nicht zugehen, musst du uns hierüber unverzüglich benachrichtigen. Deine Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang du erwartest (z. B. Kontoauszüge nach der Ausführung deiner Aufträge oder über Zahlungen, die du erwartest).
Kosten der Bankdienstleistungen
10. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen
(1) Zinsen und Entgelte
Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die wir dir gegenüber erbringen, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, kannst du unserem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ entnehmen.
Wenn du eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmst und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt in unserem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte.
Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung deinerseits gerichtet ist, treffen wir mit dir nur ausdrücklich, auch wenn sie in unserem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist.
Für die Vergütung der nicht in unserem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aufgeführten Leistungen, die in deinem Auftrag erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Nicht entgeltfähige Leistungen
Für eine Leistung, zu deren Erbringung wir kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sind oder die wir im eigenen Interesse wahrnehmen, werden wir kein Entgelt berechnen, es sei denn, das Entgelt ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.
(3) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die du im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmst (z. B. Kontoführung), bieten wir dir spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an. Wenn wir mit dir im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart haben (z. B. das app-basierte Banking), können wir dir die Änderungen auch auf diesem Wege anbieten. Die von uns angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn du diese annimmst. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung deinerseits gerichtet ist, können wir mit dir nur ausdrücklich treffen.
(4) Ersatz von Aufwendungen
Ein möglicher Anspruch von uns auf Ersatz von Aufwendungen gegen dich richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Besonderheiten bei deinem Zahlungsdiensterahmenvertrag für Zahlungen
Bei deinem Zahlungsdiensterahmenvertrag für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgelten deines Zahlungsdiensterahmenvertrags (z. B. Girovertrag) richtet sich nach Absatz 3.
Sicherheiten für unsere Ansprüche
11. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
(1) Unser Anspruch auf Bestellung von Sicherheiten
Wir können für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B. ein Aufwendungsersatzanspruch wegen unserer Inanspruchnahme aus einer für dich übernommenen Bürgschaft). Hast du uns gegenüber eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden übernommen (z. B. als Bürge), so haben wir einen Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab deren Fälligkeit.
(2) Veränderung des Risikos
Haben wir bei der Entstehung von Ansprüchen gegen dich zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, können wir auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen dich rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
- sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder
- sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.
Unser Besicherungsanspruch besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass du keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hast.
(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten räumen wir dir eine angemessene Frist ein. Beabsichtigen wir, von unserem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nummer 16 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls du deiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommst, werden wir dich zuvor hierauf hinweisen.
12. Vereinbarung eines Pfandrechts zu unseren Gunsten
(1) Einigung über das Pfandrecht
Wir erwerben ein Pfandrecht an deinen Ansprüchen, die dir gegen uns aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).
(2) Gesicherte Ansprüche
Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die uns aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen dich zustehen. Hast du uns gegenüber eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden übernommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
(3) Ausnahmen vom Pfandrecht
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in unsere Verfügungsgewalt, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich unser Pfandrecht nicht auf diese Werte.
13. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung
(1) Deckungsgrenze
Wir können unseren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.
(2) Freigabe
Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, geben wir auf dein Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages. Wir werden bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange von dir und eines dritten Sicherungsgebers, der für deine Verbindlichkeiten Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen sind wir auch verpflichtet, deine Aufträge über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Auszahlung von Sparguthaben).
(3) Sondervereinbarungen
Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.
14. Verwertung von Sicherheiten
(1) Unser Wahlrecht
Wenn wir verwerten, haben wir unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Wir werden bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange von dir und eines dritten Sicherungsgebers, der für deine Verbindlichkeiten Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.
(2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht
Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, werden wir dir über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.
Kündigung
15. Deine Kündigungsrechte
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Du kannst die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dir, auch unter Berücksichtigung unserer berechtigten Belange, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
16. Unsere Kündigungsrechte
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Wir können die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist werden wir auf deine berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdienstrahmenvertrages (z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der uns deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung deiner berechtigten Belange unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- wenn du unrichtige Angaben über deine Vermögensverhältnisse gemacht hast, die für unsere Entscheidung über mit Risiken für uns verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; oder
- wenn eine wesentliche Verschlechterung deiner Vermögensverhältnisse oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung einer Verbindlichkeit uns gegenüber – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder
- wenn du deiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nummer 11 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist nachkommst.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) entbehrlich.
(3) Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist werden wir dir für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
Einlagensicherung
17. Schutz der Einlagen
Informationen über die Einlagensicherung
(1) Einlagen
Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von uns zurückzuzahlen sind, wie z. B. Spareinlagen oder Guthaben auf Girokonten. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds).
(2) Gesetzliche Einlagensicherung
Wir sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Träger der gesetzlichen Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 EUR pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 500.000 EUR. Dazu gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unternehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entstanden sind und Inhaberschuldverschreibungen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8, geregelt.
(3) Einlagensicherungsfonds
Wir wirken außerdem am Einlagensicherungsfonds mit. Dieser sichert nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bei einer inländischen Haupt- oder Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle je Gläubiger:in maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze):
(a) (i) 3 Mio. EUR für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und (ii) 30 Mio. EUR für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % unserer Eigenmittel im Sinne von Artikel 72 CRR geschützt, wobei Ergänzungskapital nur bis zur Höhe von 25 % des Kernkapitals im Sinne von Artikel 25 CRR Berücksichtigung findet. Weitere Einzelheiten zur Berechnung der relevanten Eigenmittel regelt § 6 Absatz 8 Unterabsatz (a) des Statuts des Einlagensicherungsfonds.
(b) Ab dem 1. Januar 2030: (i) 1 Mio. EUR für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und (ii) 10 Mio. EUR für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % unserer Eigenmittel im Sinne von Artikel 72 CRR geschützt, wobei Ergänzungskapital nur bis zur Höhe von 25 % des Kernkapitals im Sinne von Artikel 25 CRR Berücksichtigung findet. Weitere Einzelheiten zur Berechnung der relevanten Eigenmittel regelt § 6 Absatz 8 Unterabsatz (a) des Statuts des Einlagensicherungsfonds.
Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die uns als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden ist und im Internet unter www.bankenverband.de abgerufen werden kann. Die Sicherungsgrenze geben wir dir auf Verlangen bekannt.
Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unternehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Im Fall von Gläubigern nach Buchstaben (a)(ii), und (b)(ii) werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt.
Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungsgrenzen sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbesondere dessen § 6, geregelt.
Das Statut stellen wir dir auf Verlangen zur Verfügung. Du kannst es auch im Internet unter www.bankenverband.de aufrufen.
(4) Forderungsübergang und Auskunftserteilung
(a) Forderungsübergang
Soweit der Einlagensicherungsfonds oder eine bzw. ein von ihm Beauftragte:r Zahlungen an dich leistet, gehen deine Forderungen gegen uns in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.
(b) Auskunftserteilung
Wir sind befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einer bzw. einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Beschwerdemöglichkeiten/Ombudsmannverfahren
18. Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren
Du hast folgende außergerichtliche Möglichkeiten:
Du kannst dich mit einer Beschwerde an die von uns in unserem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ genannten Ansprechpartner wenden. Wir werden Beschwerden in geeigneter Weise beantworten; dies erfolgt in Textform.
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hast du die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die wir dir auf Wunsch zur Verfügung stellen oder die du im Internet unter www.bankenombudsmann.de abrufen kannst. Die Beschwerde musst du in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: schlichtung@bdb.de, richten.
Ferner besteht für dich die Möglichkeit, dich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
In Anlehnung an © Bank-Verlag GmbH 40.000 (07/25)
B. Bedingungen für die elektronische Kommunikation durch die mobile Applikation
Diese Bedingungen für die elektronische Kommunikation durch die mobile Applikation sind ein Dokument der J.P. Morgan SE, die unter der Marke Chase die in diesem Dokument beschriebenen Produkte und Dienstleistungen anbietet. Sofern nicht abweichend formuliert, beziehen sich sämtliche Informationen, Regelungen und Beschreibungen ausschließlich auf das unter der Marke Chase bereitgestellte Angebot.
1. Leistungsumfang
(1) Die Kommunikation zwischen dir und uns erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Chase App. Wir vereinbaren mit dir, dass wir für die Kommunikation mit dir und insbesondere für das Bereitstellen von Dokumenten und Informationen für dich (z. B. Kontoauszüge) die Chase App nutzen können.
(2) Du kannst die Chase App insbesondere dafür nutzen, Unterlagen bzw. Dokumente, die wir für dich bereitstellen, abzurufen, online anzusehen, herunterzuladen, auszudrucken und zu archivieren.
2. Einstellen von Dokumenten und dein Verzicht auf sonstige Zustellung
(1) Du erklärst dich damit einverstanden, dass wir alle Dokumente im Zusammenhang mit deiner gesamten Geschäftsbeziehung mit uns in der Chase App bereitstellen. Hierfür richten wir in der Chase App die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ ein. Wir stellen im Bereich „Kontoauszüge & Bescheinigungen“ insbesondere automatisch generierte Dokumente wie Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen bereit. Im Bereich „Postfach“ stellen wir insbesondere individuelle Kommunikation und im Bereich „Rechtliches“ Vertragsdokumente für dich bereit.
(2) Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen, die wir dir über die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ zur Verfügung stellen, gelten als dir zugegangen, sobald wir sie in der Chase App eingestellt haben und du die Möglichkeit hast, sie zu lesen.
(3) Du verzichtest nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen ausdrücklich auf die papierhafte Zustellung von Dokumenten, d. h. insbesondere auf den postalischen Versand an dich. Wir sind jedoch weiterhin berechtigt, dir die Unterlagen bzw. Dokumente auch auf dem Postweg oder in sonstiger Weise zuzusenden, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich oder aufgrund anderer Umstände zweckmäßig ist (z. B. im Falle des vorübergehenden Ausfalls der Chase App).
3. Benachrichtigung
Wir informieren dich über das Einstellen der Dokumente in die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ per E-Mail. Die Benachrichtigung an dich erfolgt zeitnah, in der Regel am Tag des Einstellens. Du bist verpflichtet, die E-Mail-Adresse für den Empfang von E‑Mails bereit zu halten, die du uns bei Begründung unserer Geschäftsbeziehung mitgeteilt hast. Wenn sich deine E-Mail-Adresse ändert, musst du uns dies unverzüglich mitteilen. Du bist damit einverstanden, entsprechende Benachrichtigungen unverschlüsselt per E-Mail zu erhalten.
4. Unveränderbarkeit der Daten
Wir stellen die Unveränderbarkeit der eingestellten Dokumente in den Bereichen „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ sicher. Du verlierst diesen Schutz, sofern du Dokumente außerhalb der Chase App speicherst oder nutzt (z. B. nach dem Herunterladen). In diesem Fall übernehmen wir keine Verantwortung für die Integrität der Dokumente sowie deren Inhalt. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung, wenn Dokumente außerhalb der Chase App gespeichert, aufbewahrt und in veränderter Form in Umlauf gebracht werden.
5. Deine Mitwirkungspflichten
(1) Du verpflichtest dich, die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ in regelmäßigen, angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal monatlich und im Falle eines konkreten Anlasses (z. B. nach einer Weisung an uns oder nach einer Benachrichtigungs-E-Mail nach Nummer 3) auf neu hinterlegte Dokumente zu prüfen. Du kontrollierst den Inhalt der von uns in den Bereichen „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ eingestellten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bzw. Unstimmigkeiten der Dokumente musst du spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang dieser Dokumente erheben. Wenn du deine Einwendungen in Textform (z. B. E-Mail) geltend machst, genügt es, wenn du deine Einwendungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an uns absendest.
(2) Du bist verpflichtet, die Zugangsdaten für das app-basierte Banking und damit den Zugang zu den in der Chase App hinterlegten Dokumenten entsprechend der Bedingungen für das app-basierte Banking (insbesondere nach Nummer 7. Absatz 1 der Bedingungen für das app-basierte Banking) zu schützen.
6. Speicherung der Dokumente
Wir speichern die in den Bereichen „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ eingestellten Dokumente für die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung mit dir. Du bist für eine Sicherung der Dokumente für die Zeit nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung selbst verantwortlich. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten von uns bleiben hiervon unberührt.
7. Anerkennung von Dokumenten
Wir gewährleisten nicht, dass Dritte, insbesondere zuständige Behörden und Stellen die in den Bereichen „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ eingestellten Dokumente anerkennen. Es obliegt dir, dich selbst bei der für dich zuständigen Behörde oder Stelle über die Anerkennung der Dokumente zu informieren.
8. Änderungen
(1) Wir sind nicht verpflichtet, die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ aufrecht zu erhalten. Wir können die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ ganz oder in Teilen beschränken, umgestalten, umbenennen, weiterentwickeln oder einstellen und/oder die Nutzung durch dich von Auflagen abhängig machen. Über eine solche Änderung werden wir dich mit angemessenem zeitlichem Vorlauf informieren und dich über einen alternativen Kommunikationsweg in Kenntnis setzen.
(2) Wir gewährleisten nicht, dass die Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ oder die darin eingestellten Dokumente jederzeit und ununterbrochen verfügbar sind. Wir können die Erreichbarkeit der Bereiche „Kontoauszüge & Bescheinigungen“, „Rechtliches“ und „Postfach“ insbesondere für Wartungszwecke unterbrechen.
9. Beendigung der Geschäftsbeziehung
Unsere Verpflichtung zur Bereitstellung von Dokumenten in der Chase App endet mit Ablauf der Kündigungsfrist, spätestens jedoch mit Beendigung der zu Grunde liegenden Geschäftsbeziehung.
C. Bedingungen für das app-basierte Banking
Diese Bedingungen für das app-basierte Banking sind ein Dokument der J.P. Morgan SE, die unter der Marke Chase die in diesem Dokument beschriebenen Produkte und Dienstleistungen anbietet. Sofern nicht abweichend formuliert, beziehen sich sämtliche Informationen, Regelungen und Beschreibungen ausschließlich auf das unter der Marke Chase bereitgestellte Angebot.
1. Leistungsangebot
(1) Du oder die von dir bevollmächtigte(n) Person(en) können Bankgeschäfte mittels app-basierten Bankings in dem von uns angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kannst du oder die von dir bevollmächtigte(n) Person(en) Informationen von uns mittels app-basierten Bankings abrufen. Zur vereinfachten Lesbarkeit gelten im Folgenden sämtliche Personenbezeichnungen für dich gleichermaßen wie für die von dir bevollmächtigte(n) Person(en). Du bist gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste nach § 1 Absätze 33 und 34 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus kannst du von dir ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Für die Nutzung des app-basierten Banking gelten die mit uns ggf. gesondert vereinbarten Verfügungslimits.
2. Voraussetzungen für die Nutzung des app-basierten Banking
(1) Du kannst das app-basierte Banking nutzen, wenn wir dich authentifiziert haben.
(2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe wir deine Identität oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments überprüfen können. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kannst du:
dich uns gegenüber als berechtigte teilnehmende Person ausweisen,
auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3) sowie
Aufträge erteilen (siehe Nummer 4).
(3) Authentifizierungselemente sind:
Wissenselemente, also etwas, das nur du weißt (z. B. deine PIN),
Besitzelemente, also etwas, das nur du besitzt (z. B. dein mobiles Endgerät), oder
Seinselemente, also etwas, das du bist (Inhärenz, z. B. dein Fingerabdruck als biometrisches Merkmal).
(4) Deine Authentifizierung erfolgt, indem du gemäß unserer Anforderung das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an uns übermittelst.
3. Zugang zum app-basierten Banking
(1) Du erhältst Zugang zu unserem app-basierten Banking, wenn:
du dich unter Verwendung des oder der von uns angeforderten Authentifizierungselemente(s) erfolgreich ausweist und
keine Sperre deines Zugangs (siehe Nummer 8. Absatz 1 und Nummer 9) vorliegt.
(2) Nachdem wir dir Zugang zum app-basierten Banking gewährt haben, kannst du auf Informationen zugreifen oder nach Nummer 4 Aufträge erteilen.
(3) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG fordern wir dich auf, dich mit einem weiteren Authentifizierungselement auszuweisen, wenn beim Zugang zum app-basierten Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer gelten für den von dir genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst nicht als sensible Zahlungsdaten (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG).
4. Aufträge
(1) Auftragserteilung
Du musst einem Auftrag (z. B. Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf unsere Anforderung hin musst du hierzu Authentifizierungselemente (z. B. Eingabe deiner PIN oder Verwendung deines biometrischen Merkmals) verwenden. Wir bestätigen dir über die Chase App den Eingang des Auftrags.
(2) Widerruf von Aufträgen
Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Du kannst einen Auftrag nur außerhalb des app-basierten Bankings widerrufen.
5. Bearbeitung von Aufträgen durch uns
(1) Wir bearbeiten Aufträge an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Chase-Webseite oder in unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Chase-Webseite oder in unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Chase-Webseite oder unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt der Auftrag als uns am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Wir beginnen dann erst an diesem Geschäftstag damit, den Auftrag zu bearbeiten.
(2) Wir werden den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen:
- du hast den Auftrag autorisiert (siehe Nummer 4. Absatz 1).
- deine Berechtigung für die jeweilige Auftragsart liegt vor.
- das App-Banking-Datenformat ist eingehalten.
- soweit vereinbart: das gesondert vereinbarte Verfügungslimit für das App-basierte Banking ist nicht überschritten (siehe Nummer 1 Absatz 2).
- die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führen wir den Auftrag nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, werden wir den Auftrag nicht ausführen. Hierüber werden wir dich über die Chase App informieren und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
6. Information für dich über App-Banking-Verfügungen
Wir unterrichten dich mindestens einmal monatlich über die mittels app-basiertem Banking getätigten Verfügungen auf deinem als Kontokorrentkonto geführten Zahlungskonto auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg.
7. Deine Sorgfaltspflichten
(1) Schutz der Authentifizierungselemente
(a) Du musst alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um deine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das app-basierte Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (siehe Nummer 3 und Nummer 4).
(b) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente musst du vor allem Folgendes beachten:
(aa) Wissenselemente, wie z. B. deine PIN musst du geheim halten; du darfst sie insbesondere
- nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitteilen,
- nicht außerhalb des app-basierten Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergeben,
- nicht einem Künstliche-Intelligenz-Agenten (KI-Agenten) oder vergleichbaren automatisierten Programm zur Verfügung stellen oder zugänglich machen,
- nicht ungesichert elektronisch speichern (z. B. Speichern deiner PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und
- nicht auf einem Gerät notieren oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahren, das als Besitzelement (z. B. mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das app-basierte Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(bb) Besitzelemente, wie z. B. dein mobiles Endgerät, musst du vor Missbrauch schützen, insbesondere musst du
- sicherstellen, dass unberechtigte Personen auf dein mobiles Endgerät (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
- dafür Sorge tragen, dass andere Personen oder KI-Agenten oder vergleichbare automatisierte Programme die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Chase App nicht nutzen können,
- die Chase App auf deinem mobilen Endgerät deaktivieren, bevor du den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibst (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons) und
- falls du von uns einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit App) erhalten hast, diesen Code vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für dein app-basiertes Banking aktivieren.
(cc) Seinselemente, wie z. B. dein Fingerabdruck, dürfen auf deinem mobilen Endgerät für das app-basierte Banking
- nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das app-basierte Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, musst du für das app-basierte Banking das von dir festgelegte Wissenselement (z. B. PIN) nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement;.
- nicht durch KI-Agenten oder vergleichbare automatisierte Programme als Authentifizierungselement verwendet werden.
(dd) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Abschnitten (aa) bis (cc) darfst du deine Authentifizierungselemente gegenüber einem von dir ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 4 und 5 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hast du mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen. Sonstige Drittdienste dürfen in diesem Zusammenhang allerdings keine KI-Agenten oder vergleichbare automatisierte Programme verwenden.
(2) Unsere Sicherheitshinweise
Du musst die Sicherheitshinweise in der Chase App, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Darüber hinaus musst du in eigener Verantwortung etwaige Sicherheitshinweise der Anbieter der eingesetzten Kundensysteme beachten (z. B. Sicherheitsupdates von Systemsoftware mobiler Endgeräte).
(3) Prüfung der Auftragsdaten mit von uns angezeigten Daten
Wir zeigen dir die von uns empfangenen Auftragsdaten (z. B. Betrag oder Kontonummer des Zahlungsempfängers) über das gesondert vereinbarte Gerät an (z. B. mittels mobilem Endgerät). Du bist verpflichtet, die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für den Auftrag vorgesehenen Daten zu prüfen, bevor du den Auftrag bestätigst. Stimmen die angezeigten Daten nicht überein, musst du den Vorgang abbrechen und uns unverzüglich informieren.
8. Anzeige- und Unterrichtungspflichten
(1) Sperranzeige
(a) Stellst du
- den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizierung (z. B. mobiles Endgerät) oder
- die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements
fest, musst du uns hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Du kannst eine solche Sperranzeige auch über die gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben.
(b) Du musst jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige bringen.
(c) Hast du den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines deiner Authentifizierungselemente, musst du ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
(2) Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge
Du musst uns unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber unterrichten.
9. Nutzungssperre
(1) Sperre auf Deine Veranlassung
Wir sperren auf deine Veranlassung, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8. Absatz 1
- den App-Banking-Zugang für dich oder
- deine Authentifizierungselemente zur Nutzung des app-basierten Bankings.
(2) Sperre auf unsere Veranlassung
(a) Wir dürfen den App-Banking-Zugang für dich sperren, wenn
- wir berechtigt sind, den App-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,
- sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit deiner Authentifizierungselemente dies rechtfertigen oder
- der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht.
(b) Über eine Sperre werden wir dich möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten und dir dabei die für die Sperre maßgeblichen Gründe nennen. Wir dürfen von der Angabe von Gründen absehen, soweit wir ansonsten gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würden.
(3) Aufhebung der Sperre
Wir werden die Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichten wir dich unverzüglich.
(4) Zugangssperre für Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst
Wir können Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslösedienstleistern den Zugang zu deinem Zahlungskonto verweigern, wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsauslösedienstleisters zu deinem Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, dies rechtfertigen. Wir werden dich über eine solche Zugangsverweigerung auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs. Wir dürfen die Angabe von Gründen unterlassen, soweit wir hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würden. Sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen, heben wir die Zugangssperre auf. Hierüber unterrichten wir dich unverzüglich.
10. Haftung
(1) Unsere Haftung bei Ausführung eines nicht autorisierten Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrags
Unsere Haftung bei einem nicht autorisierten Auftrag und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrag richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr).
(2) Deine Haftung bei missbräuchlicher Nutzung deiner Authentifizierungselemente
(a) Deine Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
(aa) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftest du für den uns hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob dich ein Verschulden trifft.
(bb) Du bist nicht zum Ersatz des Schadens nach (aa) verpflichtet, wenn
- es dir nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungselements vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder
- der Verlust des Authentifizierungselements durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle verursacht worden ist, an die unsere Tätigkeiten als Zahlungsdienstleister ausgelagert wurden.
(cc) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hast du in betrügerischer Absicht gehandelt oder deine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägst du abweichend von (aa) und (bb) den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn du eine deiner Sorgfaltspflichten nach
- Nummer 7 Absatz 1 (b),
- Nummer 7. Absatz 3 oder
- Nummer 8. Absatz 1 (a) dieser Bedingungen verletzt hat.
(dd) Abweichend von den (aa) und (cc) bist du nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn wir von dir keine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 ZAG verlangt haben. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Sein (siehe Nummer 2 Absatz 3 dieser Bedingungen).
(ee) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das Verfügungslimit gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf das vereinbarte Verfügungslimit.
(ff) Du bist nicht zum Ersatz des Schadens nach (aa) und (cc) verpflichtet, wenn du die Sperranzeige nach Nummer 8. Absatz 1 dieser Bedingungen nicht abgeben konntest, weil wir nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatten.
(gg) Die Absätze (bb) und (dd) bis (ff) finden keine Anwendung, wenn du in betrügerischer Absicht gehandelt hast.
(b) Deine Haftung bei nicht autorisierten Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten vor der Sperranzeige
Beruhen nicht autorisierte Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Authentifizierungselements und ist uns hierdurch ein Schaden entstanden, haften du und wir nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.
(c) Haftung ab der Sperranzeige
Sobald wir deine Sperranzeige erhalten haben, übernehmen wir alle danach durch nicht autorisierte App-Banking-Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn du in betrügerischer Absicht gehandelt hast.
(3) Haftungsausschluss
Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
In Anlehnung an © Bank-Verlag GmbH 47.000 (09/19)